„Ist es in Ordnung, verschleierte Frauen, deren Gesicht nicht zu erkennen ist, zu fotografieren?“
Nein, nicht ohne deren ausdrückliches Einverständnis.
Rechtlich gesehen ist das Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz) auch dann verletzt, wenn eine beliebige Person (z. B. Ehemann, Geschwister, Eltern, Kinder, Freunde, Arbeitskollegen, Mitschüler, Personen aus der Moscheegemeinde usw.) die abgebildete Person identifizieren könnte, selbst wenn das Gesicht nicht zu sehen ist.
Aus ethischer Perspektive ist es immer falsch, Menschen ohne deren Einverständnis zu fotografieren. Es ist übergriffig und verletzt das Recht eines jeden Menschen, selbst über Abbildungen der eigenen Person und damit über personenbezogene Daten zu bestimmen (Recht auf informelle Selbstbestimmung).