Zina bezeichnet den im Islam verbotenen freiwilligen Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen, die nicht miteinander verheiratet sind.
Ob einer der beiden oder beide mit einer anderen Person verheiratet sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Das islamische Recht unterscheidet nicht zwischen Ehebruch und Unzucht, Zina ist in jedem Fall verboten.
Eine Vergewaltigung fällt nicht unter Zina.
Die Versuchung, Zina zu begehen, fällt unter die Fitna, die Furcht vor dem Abfall vom Glauben, da Zina eine der großen Sünden im Islam darstellt. Manche Nikabis tragen den Nikab in Gegenwart von Männern, die nicht Mahram sind, auch, um sich vor Zina zu schützen und keinem Mann eine Versuchung zu sein.
Manche muslimische Gelehrte betrachten Nikab und eventuell auch Handschuhe bei besonders attraktiven Frauen als Fard (Pflicht), damit sich die Frauen vor Zina schützen.