Wie viel Haut muslimische Frauen zeigen dürfen, ist im Islam nicht einheitlich geregelt (im Gegensatz zur Situation bei Männern); da gibt es je nach islamischer Rechtsschule verschiedene Antworten. Zudem hängt es von der jeweiligen Situation ab.
Wie viel vom Körper der Frau (ab der Pubertät) zu bedecken ist, ist vor allem davon abhängig, welchen Bereich die 'Aura (Scham, Blöße) der Frau umfasst. Das ist situationsabhängig.
Vorweg sei erwähnt, dass es bei der 'Aura nicht um Sexualität geht. Das ist ein häufiges Missverständnis im Westen. Wenn die Verhüllung der Haare oder des Körpers einer Frau erwartet wird, dann nicht, um sexualisierte Blicke zu verhindern. Es geht beim Kopftuch also nicht um eine „Sexualisierung“ der Mädchen oder Frauen.
Der Ehemann darf die gesamte 'Aura seiner Frau sehen.
Beabsichtigen eine Frau und ein Mann zu heiraten, so gilt nach häufiger Überzeugung, dass die 'Aura der Frau nicht die Haare umfasst, solange eine weitere Person (etwa eine andere Frau) anwesend ist.
Gegenüber muslimischen Frauen und Mahram-Männern umfasst die 'Aura der Frau nach mehrheitlicher Überzeugung den Bereich zwischen Hüfte und Knien, der also bedeckt werden soll. Ob dies auch gegenüber nichtmuslimische Frauen gilt, ist umstritten, wird aber meist bejaht.
Gegenüber Nicht-Mahram-Männern (ab deren Pubertät) umfasst die 'Aura der Frau nach mehrheitlicher Überzeugung den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen, der also bedeckt bzw. verhüllt werden soll. Eine Minderheit dehnt die 'Aura auch auf Gesicht, Hände und Füße (bzw. Fußrücken) aus.
Befürchtet eine Frau Fitna (Sittenlosigkeit, Unzucht), so soll sie nach Überzeugung einiger auch Gesicht, Hände und Füße bedecken. Das gilt auch dann, wenn die Frau befürchtet, dass eine anwesende Frau ihrem Mann die Schönheit der Frau beschreiben könnte.
Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, dass die 'Aura beim Mann den Bereich zwischen Hüfte und Knien umfasst.