In jüngerer Zeit ist mir bei dem Begriffspaar „Vollschleier und Vollverschleierung“ ein Bedeutungswechsel aufgefallen, immer im Zusammenhang mit negativen Aspekten und von rechter Seite.

Wurden die Begriffe zu Beginn des 21. Jahrhunderts (vorher tauchten sie kaum in der deutschen Sprache auf) für die vollständige Verschleierung einer Frau einschließlich des Gesichts verwendet, so geht es nun zunehmend um die vollständige Verschleierung der Frau auch ohne Bedeckung des Gesichts. Eine Frau, die also z. B. den Dschilbab trägt, gilt demnach als „vollverschleiert“, auch wenn ihr Gesicht nicht bedeckt ist.

Gemeint ist meist ein traditioneller muslimischer Schleier wie der Dschilbab oder die mit einem Khimar getragene Abaya oder auch der allerdings nicht so traditionelle Burkini, seltener eine Variante mit Kopftuch.

Soweit es den Begriff „Vollschleier“ betrifft, ist diese Bedeutung sogar korrekt. Bei echten Substantiven meint das abtrennbare Präfix „voll“ eine vollständige, nicht geminderte oder gekürzte Ausführungsform. Jeder vollständig ausgeführte Schleier ist ein Vollschleier, im Gegensatz etwa zum Halbschleier (wie etwa einem Brautschleier). Da auch ohne Bedeckung des Gesichts ein Vollschleier vollständig ist, ist diese Verwendung sprachlich korrekt. Tatsächlich wurde er früher eher falsch verwendet, weil man korrekt von einem „Vollschleier einschließlich Gesichtsschleier“ hätte sprechen müssen. 

Etwas anderes gilt, wenn es um den Begriff „Vollverschleierung“ geht, die substantivierte Form des Verbs „voll verschleiern“. Bei Verben (einschließlich der von ihnen abgeleiteten Substantive) hat das Präfix nämlich dank einer kaum bekannten Regel der deutschen Sprache eine andere Bedeutung, wenn es vom Verb abtrennbar ist. Es steht dann immer für einen Füllstand (etwa volltanken). Vollverschleiern oder die substantivierte Form Vollverschleierung würde demnach die Bedeutung haben, etwas (oder jemand) vollständig mit Schleiern zu füllen (z. B. eine Kiste). Nur wenn das Präfix nicht vom Verb abtrennbar ist (z. B. bei „vollziehen bzw. Vollzug“ oder „vollstrecken bzw. Vollstreckung“) hat es nichts mit einem Füllstand zu tun. 

Interessant ist übrigens die Entstehung des Begriffspaares „Vollschleier und Vollverschleierung“. Es hat die deutsche Sprache offenbar zu Beginn des 21. Jahrhunderts erreicht und beschrieb zuerst die Verschleierung muslimischer Frauen etwa in Afghanistan, die auch das Gesicht mit einbezogen hat. Über diese Verschleierung wurde zuerst in Frankreich debattiert (ein Land, das bereits seit der Kolonialzeit im Namen einer vorgeblichen „Befreiung der Frauen“ versucht, muslimische Frauen nötigenfalls mit Zwang und Gewalt zu entschleiern). Dort wird diese Form der Verschleierung „Voile intégral“ genannt, also wörtlich übersetzt „Integralschleier“. „Voile intégral“ bezeichnet in Frankreich ursprünglich den afghanischen Tschaderi, also die hier oft sogenannte „Burka“ oder die jüdische „Frumka“, heute eher allgemein den Gesichtsschleier einer Frau, also den muslimischen Nikab.

Die „taz“ hat tatsächlich zuerst den Begriff „Integralschleier“ verwendet, während andere Medien von „Vollschleier“ oder „Vollverschleierung“ sprachen – oder von der „Burka“.

 

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